Der Vizepräsident wird vom Regierungspräsidenten ernannt und im Senat vom Volk bestätigt. In Abwesenheit des Regierungspräsidenten übernimmt er all seine Aufgaben und Vollmachten, jedoch können seine Entscheidungen nachträglich vom Regierungspräsidenten zurückgenommen werden.

Darüberhinaus ist der Vizepräsident gleichzeitig Vorsitzender des bananischen Plenums und leitet die Wahlen zum Amt des Regierungspräsidenten.